"Wir wollen die Bevölkerung informieren und gegen Angstmache immunisieren. Auch wenn man das gleiche Vorurteil über Asylsuchende schon 100mal gehört hat, sollte man es hinterfragen und nicht gedankenlos nachplappern", erklärt UNHCR-Sprecher Schönbauer.
Die Initiative "Match" läuft von 16. Februar bis Ende März österreichweit auf einer Vielzahl von Kanälen: in Print-Inseraten, im Internet, auf über 100.000 Postkarten, auf Rolling Boards und Plakaten (u.a. kostenlos von der Firma Epamedia), in öffentlichen Verkehrsmitteln in Linz, Graz und Innsbruck sowie in TV und erstmals auch in Radiospots, dazu auf Video-Walls und Screens an Universitäten und in Veranstaltungsstätten, darunter der Flüchtlingsball des Wiener Integrationshauses im Wiener Rathaus.
Zeitungen, Werbefirmen und Privatradios unterstützen die Initiative ohne Gegenleistung. "Hierzulande", begründet Rainer Reichl, der Geschäftsführer der Reichl und Partner Communication Group, sein persönliches Engagement und das seiner Agentur, "hierzulande geht es uns so gut, dass viele ein solches Flüchtlingsschicksal gar nicht begreifen können. Es ist absolut wichtig, dass es das UNHCR gibt, das Flüchtlingen und Asylwerbern in Österreich und der ganzen Welt hilft."
Ein häufiges mediales Bild von Asylsuchenden ist das einer Schattengestalt, die im Dunkel der Nacht über die grüne Grenze schleicht.
Das ist natürlich kein regulärer Grenzübertritt, das Unbehagen in der Lokalbevölkerung ist verständlich – nicht zuletzt, weil oft brutale Schlepper ihre Hände mit im Spiel haben. Manche Meinungsbildner stellen daher oft die Opfer der Schlepper im düsteren Licht dar – das schlechte Image strahlt auf die Geschleppten aus. Daraus entsteht ein populärer Irrglaube: Wer illegal über die Grenze kommt, kann ja nur ein Schwindler sein.
Juristisch ist die Sache differenzierter: Staaten haben das Recht, ihre Grenzen zu kontrollieren – auch gegen illegale Einwanderung. Wer also irregulär nach Österreich zuwandern will, muss nicht hereingelassen werden. Wenn aber wer Schutz vor Verfolgung sucht, dann haben Staaten wie Österreich die internationale Verpflichtung, diesen Asylsuchenden anzuhören und die Fluchtgründe zu prüfen.
Eine legale Einreise ist aus vielen Gründen oft nicht möglich:
- Nur wenige Flüchtlinge können ihre Flucht vorbereiten und eine reguläre Reise in einem Reisebüro buchen.
- Ein verfolgter Mensch, dem seine Heimat keinen Schutz bieten kann, der kann selten von seinen Heimatbehörden die entsprechenden Papiere für eine reguläre Ausreise bekommen.
- Menschen auf der Flucht haben fast nie die Möglichkeit, in einer Botschaft in aller Ruhe ein Visum zu beantragen und zu bekommen.
- Wer plötzlich fliehen muss, kann sich vertrauenswürdige Fluchthelfer oft nicht aussuchen. Er oder sie nimmt die Hilfe, die es gibt. Oft sind es Schlepper, deren Gewalt Asylsuchende in eine Zwangslage bringt.
- In Europa kann die Dublin-Verordnung der EU zusätzlich zum irregulären Grenzübertritt verleiten. Denn sie sieht relativ starre Regeln dafür vor, in welchem Staat ein konkreter Asylwerber sein Verfahren bekommen soll – üblicherweise in jenem, wo er zuerst aufgetreten ist.
Will also ein Mensch in ein Land fliehen, wo er die Sprache (oder alte Freunde) kennt und eine leichtere Integration erwartet, dann versucht er oft, dorthin unbemerkt zu kommen und erst dort einen Asylantrag zu stellen. Keiner dieser konkreten Gründe für das Queren einer grünen Grenze widerspricht möglichen Fluchtgründen. Im Gegenteil: Gerade 'echte' Flüchtlinge, die aus ihrem Leben gerissen werden und um ihr Überleben bangen, nehmen oft aus Verzweiflung und Eile Wege, die auf den ersten Blick düster erscheinen mögen.